Samstag, 12. April 2025

Kampf ums Landgericht

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Kampf ums Landgericht
Ich erinnere mich an die Zeit, als ich Dorfen, ein blühender Markt mit stolzer Geschichte, plötzlich meiner Bedeutung beraubt sehe. Es ist das Jahr 1803, und ich spüre, wie mein Herz schwer wird. Mein Landgericht, das über Jahrhunderte hinweg Recht und Ordnung in die Umgebung getragen hat, wird aufgelöst. Die ehrwürdigen Mauern des Rathauses, die einst von Entscheidungen und Debatten erfüllt waren, stehen leer. Meine Bürger, die mich einst mit Stolz Marktflecken nannten, wandern jetzt nach Erding, um auch nur die kleinste Beurkundung vorzunehmen. Es ist, als ob ein Schatten der Bedeutungslosigkeit über mich fällt.

Die Wallfahrer, die meine Straßen füllten und meine Gasthäuser belebt haben, bleiben aus. Die Zeiten der Aufklärung haben die glühende Frömmigkeit gedämpft, und die heiligen Stätten, die mich einst zum strahlenden Ziel machten, liegen still. Mein Herz blutet, denn ohne den Wallfahrtsstrom und die Einkehrenden verkümmern meine Wirtschaft und mein Geist. Die einst so geschäftigen Werkstätten und Stuben meiner Handwerker verstummen, meine 200 Häuser verlieren ihren Glanz, und mit meinen rund 1000 Seelen rutsche ich ab, nahe an die Bedeutung eines einfachen Bauerndorfs.

Doch ich, Dorfen, lasse mich nicht so leicht brechen. Mein Bürgermeister Petzenhammer und der Magistrat fassen Hoffnung und schmieden Pläne. Schon 1810 tragen sie meinen innigen Wunsch an die Regierung heran: Gebt mir ein neues Landgericht! Sie bieten mein stolzes Rathaus als Gerichtsgebäude an, bereit, es in den Dienst des Rechts zu stellen, um mir neuen Atem einzuhauchen. Ihre Worte tragen das Gewicht meiner Sehnsucht, meiner Hoffnung, meiner Würde.

Die Jahre vergehen, und immer wieder kämpfen meine Bürger für mich. 1823 – erneut klopfen sie an die Türen der Macht, weisen auf meine Lage hin, die so zentral zwischen Erding, Mühldorf und Wasserburg liegt. Sie zeigen auf die vielen Menschen, die bis zu fünf Stunden reisen müssen, um Recht zu suchen. Sie sprechen von den Handwerkern, von den Familien, von mir, ihrem Dorfen. Doch die Antwort bleibt dieselbe: Nein.

Noch einmal, im Jahr 1830, lodert die Hoffnung auf. Meine Bürger legen mit aller Liebe und Hingabe einen Plan vor. Sie sind bereit, alles zu geben – das Rathaus zu opfern, 1500 Gulden beizutragen, mit eigenen Händen und Pferden am Umbau zu arbeiten, ja sogar eine Wohnung für den Landrichter bereitzustellen. Die Regierung prüft, lässt Pläne anfertigen, und für einen Moment scheint es, als könnte ich wiederaufleben.

Doch dann zerschlagen sich die Hoffnungen. Die Pläne werden verworfen, und ich bleibe zurück, mit gebrochenem Herzen, aber nicht ohne Stolz. Meine Bürger haben für mich gekämpft, und dieser Kampf brennt sich in meine Seele. Ich bin Dorfen, gezeichnet von Verlust, doch erfüllt von der unerschütterlichen Treue meines Volkes. Und so bewahre ich die Erinnerung an diese Zeit – eine Erinnerung an den Mut, die Hingabe und die Liebe meiner Bürger zu mir, ihrem Dorfen.

Landtagsabschied und Entschließung
Ich erinnere mich lebhaft an jene Tage des Wandels, die mein Herz zwischen Hoffnung und Zweifel hin- und hergerissen haben. Es ist der Mai 1852, als im Landtag endlich beschlossen wird, die Landgerichte zu verkleinern und zu verbessern. Mit diesem Beschluss beginnt für mich, Dorfen, das letzte, entscheidende Kapitel eines Kampfes, der über ein halbes Jahrhundert andauert. Meine langjährigen Bitten und die unermüdlichen Anstrengungen meiner Bürger werden erhört. Die Regierung zieht ernsthaft in Betracht, mir, dem einst stolzen Markt, wieder ein eigenes Landgericht zu geben.

Die Zeit vergeht, und im November 1853 kommt ein Schreiben der Regierung. Es ist, als würde ein längst verblasster Traum wieder lebendig. Man plant, mein Landgericht aus Gemeinden der Gerichte Erding, Haag, Neumarkt und Mühldorf zu bilden. Ich sehe die Landkarte vor meinem inneren Auge: Obertaufkirchen, Schiltern, Schwindkirchen, Schwindegg, Buchbach, Rattenkirchen – alles Gemeinden, die zu meinem Herzstück gehören könnten. Doch ich spüre auch die Widerstände, insbesondere vom Landgericht Haag, das sich vehement gegen jede Änderung wehrt. Es ist ein starker Gegner, der auf seine eigene Geschichte und Opfer verweist.

Und dann die Frage des Amtsgebäudes. Mein altes Rathaus wird wieder ins Gespräch gebracht, doch es genügt nicht den Ansprüchen. Die Kosten eines Neubaus belaufen sich auf 50.000 Gulden – eine Summe, die für meine bescheidenen Mittel untragbar scheint. Man denkt an das Priesterhaus, auch an das alte Kommunbräuhaus an der Isen. So viele Überlegungen, so viel Unsicherheit, und doch halte ich durch, gestützt von der Hoffnung meiner Bürger.

Jahre ziehen ins Land, bis im Juli 1856 endlich eine klare Entscheidung in Sicht kommt. Es sollen zwei neue Landgerichte in Oberbayern entstehen, eines davon in Dorfen. Meine Freude ist vorsichtig, mein Glaube jedoch unerschütterlich. Endlich, am 20. März 1857, ergeht die Entschließung: Ein neues Landgericht Dorfen wird gebildet, bestehend aus 19 Gemeinden mit insgesamt 10.880 Einwohnern. Ich nehme die Namen der Gemeinden in mich auf wie alte Freunde: Eibach, Gebensbach, Grüntegernbach, Hofkirchen, Zeilhofen und viele mehr. Dorfen selbst zählt 1.131 Seelen – Menschen, die mir ihre Liebe und ihre Zukunft schenken.

Mit dieser Entschließung kehrt meine Würde zurück. Ich bin Dorfen, ein Markt mit Geschichte, Stolz und neuer Hoffnung. Dieses Landgericht ist mehr als nur eine Behörde – es ist ein Symbol für den Willen meiner Bürger, mich nicht aufzugeben. In ihren Erinnerungen werde ich nicht nur als Markt leben, sondern als Dorfen, das trotz aller Widrigkeiten seinen Platz behauptet.

Erst nach Fertigstellung
Ich erinnere mich an die Tage, die von Sehnsucht und einem unermüdlichen Streben geprägt sind. Es ist der 25. März 1857, als eine neue Verfügung der Regierung meinen Weg zur Wiederauferstehung als Landgerichtsstandort klarer, aber auch beschwerlicher macht. "Erst nach Fertigstellung der Amtsgebäude" soll mein neues Landgericht wirksam werden. Diese Worte hallen in mir nach, wie eine Prüfung, die ich zu bestehen habe.

Die Verhandlungen über den Neubau ziehen sich hin, als ob die Zeit selbst mir trotzen wollte. Doch meine Bürger und mein Magistrat lassen sich nicht entmutigen. Sie handeln rasch, weil sie nicht länger warten können. Gemeinsam mit der Priesterhausdirektion bieten sie den entbehrlichen nördlichen Flügel des Priesterhauses an – ein Zuhause für den Landrichter, ein Ort für das Amtslokal. Sie drängen darauf, dass mein Landgericht spätestens am 1. November 1857 eröffnet wird. Ich fühle die Hoffnung in ihnen brennen, und ich nehme ihren Eifer wie einen wärmenden Mantel auf.

Doch die Regierung sieht keine Eile. Eine neue Verfügung bestimmt, dass mein Landgericht erst am 1. Oktober 1858, nach Fertigstellung der neuen Amtsgebäude, seinen Betrieb aufnehmen soll. Meine Bürger könnten resignieren, aber sie tun es nicht. Stattdessen legen sie eine Entschlossenheit an den Tag, die mich mit Stolz erfüllt. Sie bieten den Platz meines alten Rathauses der Regierung an – unentgeltlich! Der Pollinstadel wird angekauft, um einen Hofraum für das Landgericht zu schaffen. Hand- und Spanndienste werden organisiert, und um die Finanzierung zu sichern, beantragen sie die Erhebung des Lokalmalzaufschlages. All dies, um mich, ihren geliebten Markt, zu stärken.

Ich sehe ihre Opfer. Die Straßen sind uneben, der Marktplatz muss gepflastert werden, der alte Herzoggraben verlangt nach Räumung, und der Friedhof braucht mehr Raum für die Seelen, die er birgt. Doch meine Menschen tragen diese Lasten mit erhobenem Haupt. Es ist, als würden sie in jedem Stein, den sie setzen, und in jedem Graben, den sie füllen, einen Teil ihres Herzens für mich einbetten.

Diese Zeit prägt mich tief. Ich, Dorfen, bin mehr als Mauern und Plätze. Ich bin die Liebe, die in den Taten meiner Bürger liegt. Und so halte ich diese Erinnerung fest, als Beweis dafür, dass selbst die härtesten Prüfungen gemeistert werden können, wenn Hoffnung und Entschlossenheit Hand in Hand gehen.

Bau des Rathauses
Ich erinnere mich an eine Zeit des Umbruchs, die mich, Dorfen, auf die Probe stellt und zugleich meine Stärke unter Beweis stellt. Mein altes Rathaus, ein Ort, der über Jahrhunderte das Herz meiner Verwaltung war, wird der Regierung überlassen, um das neue Landgericht zu errichten. Was bleibt, ist ein einziges, gemietetes Zimmer für den Magistrat – ein Zustand, der meiner Würde nicht gerecht wird. Und was mich noch schmerzhafter trifft: In dieser Übergangszeit geht ein großer Teil meiner jahrhundertealten Registratur verloren – unersetzliche Dokumente, die die Essenz meiner Geschichte bewahrten. Es ist, als würde ein Teil meines Gedächtnisses verblassen.

Doch inmitten dieser Herausforderung erhebt sich eine neue Hoffnung: Johann Gerbl, ein tüchtiger Maurermeister und Magistratsrat. Er ist nicht nur ein Mann des Handwerks, sondern auch einer mit einer Vision. Da sich die Gemeinde nicht schnell genug auf den Neubau eines Rathauses einigen kann und die Mittel fehlen, nimmt Gerbl die Sache selbst in die Hand. Am Taubenmarkt errichtet er von 1857 bis 1860 auf eigene Kosten ein prachtvolles Gebäude, das mich mit neuer Würde erfüllt.

Das neue Rathaus ist ein Meisterwerk: Es beherbergt alles, was ich brauche, um meine Aufgaben mit Stolz zu erfüllen. Es gibt Räume für die Marktwaage, die Feuerlöschgeräte, einen Polizei- und Bürgerarrest, eine Wohnung für den Polizeidiener, eine Kanzlei mit Registratur, einen Sitzungssaal und ein feuerfestes Kassagewölbe. Sogar die Familie des Marktschreibers findet hier ihr Zuhause. Dieses Gebäude ist mehr als nur ein Rathaus – es ist ein Symbol für die Tatkraft und den Mut meiner Bürger.

Am 1. Oktober 1860 wird Gerbl Bürgermeister, und nur wenige Tage später, am 8. Oktober, schließt er einen vorläufigen Kaufvertrag mit der Gemeinde über das fertige Rathaus. Doch die Regierung von Oberbayern fühlt sich übergangen. Sie verweigert zunächst die Genehmigung und kritisiert die Größe der Marktschreiberwohnung sowie die Sicherheit des Kassalokals. Es ist eine weitere Prüfung, die ich gemeinsam mit meinen Menschen durchstehe.

Schließlich, im Jahr 1863, bringt das Ministerium seine Zustimmung: Die Gemeinde kauft das Rathaus für 14.000 Gulden. Um die Kosten zu decken, überlässt sie Johann Gerbl das alte Benefiziaten- und Marktschreiberhaus im Wert von 4.000 Gulden und zahlt ihm die restlichen 10.000 Gulden aus. Der Lokalmalzaufschlag, mit einem jährlichen Ertrag von fast 2.000 Gulden, hilft, die Schulden rasch zu tilgen.

Heute stehe ich stolz und stark, geprägt von diesen Ereignissen. Dieses Rathaus, geboren aus einer Vision und dem Mut eines Einzelnen, ist ein Zeichen dafür, wie aus Widrigkeiten etwas Neues und Wertvolles entstehen kann. Es erzählt von der Liebe meiner Bürger zu mir, ihrem Markt, und von ihrem unerschütterlichen Glauben an eine bessere Zukunft.

Bau von Landgericht und Fronfeste
Ich erinnere mich mit Stolz und Ehrfurcht an jene Zeit, als das Fundament meiner neuen Bestimmung gelegt wird. Es ist Juni 1857, als das Erdinger Wochenblatt die Ausschreibung der Bauarbeiten verkündet. Die Nachricht verbreitet sich wie ein frischer Wind und bringt Hoffnung in meine Straßen. Der Bau meines Landgerichts und meiner Fronfeste steht bevor – Zeichen des Wiederaufstiegs und der Gerechtigkeit.

Johann Gerbl, mein tüchtiger Maurermeister, übernimmt die Verantwortung für dieses gewaltige Projekt. Mit seiner Tatkraft und seinem Können führt er mich und meine Menschen in eine neue Ära. Inmitten meines Marktplatzes, an einer Stelle, die das Herz meines Lebens schlägt, erhebt sich bald das stattliche Gerichtsgebäude. Die Pläne, von der Bauinspektion München bereits im März 1857 erstellt, sehen 23.700 Gulden für den Bau vor. Ein großer Teil davon wird in Hand- und Spanndiensten erbracht, und ich sehe meine Bürger mit Schaufeln, Wagen und bloßen Händen arbeiten – ein Zeugnis ihres Einsatzes für mich, ihren geliebten Markt.

Gleichzeitig entsteht die Fronfeste, das Gerichtsgefängnis. Dafür wird ein Bauplatz außerhalb des Haager Tores erworben, an der Allee neben dem Herzoggraben. Die Mauern dieses Gebäudes, auf 11.400 Gulden veranschlagt, wachsen mit derselben Hingabe, die den Bau des Gerichts prägt. Es ist, als ob jeder Stein, der gesetzt wird, ein Teil meiner Geschichte und meiner Würde zurückgibt.

Noch vor dem ersten Schneefall im Jahr 1857 stehen die Gebäude unter Dach. Ich spüre den Triumph in der Luft, den Stolz meiner Menschen, die sich in langen Monaten der Arbeit bewiesen haben. Die Winterstürme ziehen an den neuen Dächern vorbei, ohne sie zu erschüttern.

Im Sommer 1858 sind die Innenarbeiten vollendet. Am 1. Oktober 1858, einem strahlenden Freitag, öffnet mein Landgericht feierlich seine Türen. Der Marktplatz ist erfüllt von Stimmen, von Feierlichkeiten, von dem Gefühl, dass Dorfen ein neues Kapitel aufschlägt. Ich bin kein Schatten meiner selbst mehr, sondern ein Ort, an dem Recht gesprochen und Leben gestaltet wird.

Diese Gebäude sind mehr als Mauern aus Stein und Kalk. Sie sind Symbole für den unbeugsamen Willen meiner Bürger, für ihre Liebe zu mir und ihren Glauben an eine gerechte Zukunft. Wenn ich heute auf mein Landgericht und meine Fronfeste blicke, sehe ich in ihnen die Geschichte eines Kampfes und die Kraft eines Marktes, der niemals aufgegeben hat.

Der Landrichter kommt
Es ist ein bedeutender Tag, als der Landrichter in mein Dorf einzieht. Ich kann den Hauch der Veränderung fast greifen, als die Nachricht durch die Straßen weht. Karl Mayer, der Erdinger Assessor, wird die wichtige Stelle des Landrichters übernehmen. Ich weiß, er kennt mich gut, hat er doch schon als Assessor in meiner Nähe gearbeitet und ist mit meinen Verhältnissen vertraut. Mit ihm kommt eine neue Autorität, eine neue Hoffnung auf Ordnung und Gerechtigkeit.

In den ersten Momenten seiner Ankunft sehe ich die Menschen auf den Straßen blicken, einige flüstern, andere stehen still und beobachten, wie er in mein Zentrum tritt. Ein Landrichter ist keine einfache Amtsperson, sondern jemand, der das Leben vieler Menschen beeinflussen kann. Er bringt mit sich die Verantwortung für die Verwaltung und die Rechtspflege meines ganzen Bezirkes. Es ist, als ob mein Dorf mit einem Mal an Gewicht und Bedeutung gewinnt, als ob seine Wurzeln tiefer in den Boden der Rechtsprechung und der Ordnung greifen.

Aber es ist nicht nur Karl Mayer, der als Landrichter in mein Leben tritt. Johann Bapt. Lammerer, ein Assessor von Dorfen, wird ebenfalls eine Schlüsselrolle in dieser neuen Ära spielen. Es sind Menschen, die mit der Weisheit und Verantwortung eines Amtes auf mich kommen, und ich kann spüren, wie das Vertrauen wächst, das sie in meine Zukunft setzen.
Von nun an wird in meinem Leben etwas Neues sichtbar. Ein „Dorfener Wochenblatt“ erscheint von Januar 1859 bis Juli 1862. Jeden Freitag strömen die amtlichen Bekanntmachungen des Landgerichts in die Hände meiner Bürger. Gedruckt bei Datterer in Freising, lässt es mich an all die wichtigen Ereignisse denken, die nun auf den Seiten festgehalten werden – Dokumente, die mein Dasein als Dorf in ein größeres Netzwerk von Verwaltung und Ordnung einfügen.

Ich sehe die Menschen, wie sie das Wochenblatt in den Händen halten, wie sie miteinander sprechen, was der Landrichter oder die neue Verordnung für sie bedeutet. Die Worte auf diesen Seiten hallen in den Köpfen meiner Bürger wider, sie formen das Verständnis für das, was von nun an vor uns liegt. Die Rechtspflege und die Verwaltung kommen aus den Häusern und Straßen und manifestieren sich in den Worten, die gedruckt, gelesen und besprochen werden.

Als der Landrichter einzieht, sehe ich nicht nur eine Amtsperson, sondern einen neuen Abschnitt meines Lebens beginnen. In den Gesichtern der Menschen erkenne ich die Mischung aus Respekt und Hoffnung, die seine Ankunft begleitet. Das Dorf, das einst in Schatten lag, beginnt sich zu erheben, und in meinen Mauern hallt der Klang einer neuen Ordnung wider.
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1803 - Säkularisation, Auflösung des Landgerichts, Rentämter
Das Kurfürstentum Bayern erhält durch die Säkularisation der geistlichen Besitzungen und Einziehung anderer weltlicher Herrschaften einen gewaltigen Gebietszuwachs, und damit wird eine vollständig neue Organisation der Verwaltung notwendig.
Das Pfleggericht Dorfen wird ganz dem Landgericht Erding einverleibt.
Mit der Einziehung der geistlichen Güter und Klöster gehen deren Rechte auf den Staat über, und deshalb werden zur Erhebung und Verrechnung aller staatlichen Abgaben bei dieser Neuorganisation den Landgerichten eigene Ämter angegliedert, die Rentämter.
Dorfen verliert damit seine viele Jahrhunderte gehabte Bedeutung als Sitz eines Landgerichts. Auch die Niedere Gerichtsbarkeit des Marktes erlischt.
Die Dorfener Bürger müssen nun zu jeder Beurkundung vor dem Landgericht Erding erscheinen.
Der Markt Dorfen mit seinen 200 Häusern und etwa 1000 Einwohnern ist damit wirtschaftlich schwer geschädigt und sinkt fast zur Bedeutungslosigkeit eines Bauerndorfes herab.

1810 - Bitte um Errichtung eines Landgerichts
Bereits 1810 wendet sich Bürgermeister Petzenhammer an die Regierung mit der Bitte um Errichtung eines Landgerichts in Dorfen, falls die großen Gerichte aufgeteilt werden sollten. Der Magistrat bietet das Rathaus als Gerichtsgebäude an.

1823/1825 - Erneutes Gesuch
1823 bringt der Bürgermeister wieder das gleiche Ersuchen vor mit dem Hinweis, daß Dorfen so schön zwischen Erding, Mühldorf und Wasserburg liege, und viele Untertanen bis zu 5 Stunden von diesen Gerichtssitzen entfernt seien.
Aber Dorfen wird 1825 nochmals abgewiesen.

1830 - Verkleinerung der Landgerichte
1830 wird der Gedanke der Verkleinerung der großen Landgerichte nochmals aufgegriffen, und die Dorfener legen wiederum ihre Vorschläge vor.
Demnach sollen vom Landgericht Erding elf Gemeinden abgetrennt werden, dann einige weitere von den Gerichten Mühldorf und Wasserburg.
Der Markt will das Rathaus zur Nutznießung als Amtslokal überlassen, sowie zum Ausbau 1500 fl beitragen, mit Hand- und Spanndiensten mithelfen, und für den Landrichter eine geeignete Wohnung bereitstellen.
Die Regierung lässt bereits Kostenanschläge zum Umbau des alten, nicht einmal rechteckig gebauten Rathauses anfertigen, aber alle diese Pläne zerschlagen sich wieder.

1852 - Landtagsabschied zur Verbesserung der Landgerichte
Im Landtagsabschied vom Mai 1852 wird die Einführung von Verbesserungen und Vereinfachungen bei den Landgerichten und die Verkleinerung der zu großen Gerichte beschlossen.
Die Regierung zieht die Errichtung eines Landgerichts in Dorfen in Erwägung.

1853 - Plan eines neuen Landgerichts
November 1853 plant die Regierung die Bildung des neuen Landgerichts Dorfen aus 14 Gemeinden des Gerichts Erding, dann den Gemeinden Obertaufkirchen, Schiltern, Schwindkirchen, Schwindegg und Stollnkirchen vom Landgericht Haag, der Gemeinde Buchbach vom Landgericht Neumarkt, und der Gemeinde Rattenkirchen vom Landgericht Mühldorf.
Gegen diese Pläne wehrt sich vor allem das 1838 neugebildete Landgericht Haag.

1854 - Frage nach einem Amtsgebäude
Die Frage eines Amtsgebäudes in Dorfen kann noch lange nicht geklärt werden.
Am besten hätte sich wohl ein Teil des ohnehin größtenteils leerstehenden Priesterhauses geeignet.
Man denkt auch an den Platz des alten Kommunbräuhauses neben der Isen.
Auch stellt die Gemeinde wiederum ihr altes Rathaus zur Verfügung, das aber nach der Meinung des Erdinger Landrichters abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt werden sollte.
Die Kosten für den Neubau des Gerichtsgebäudes und einer Fronfeste mit den Nebengebäuden werden auf 50.000 fl veranschlagt, eine viel zu große Belastung für eine Gemeinde mit einem Kommunalvermögen von 55 000 fl.

1856 - Zwei neue Landgerichte
Im Juli 1856 entscheidet die Regierung, daß in Oberbayern höchstens zwei neue Landgerichte errichtet werden sollen, in Dorfen und in Vohburg.

1857 - Neubildung eines Landgerichtes
Am 20. März 1857 ergeht eine Entschließung der Staatsministerien der Justiz, des Innern und der Finanzen über die Neubildung eines Landgerichts in Dorfen aus 19 Gemeinden des Gerichts Erding mit 10 880 Einwohnern und der Auflage, daß das Landgericht Dorfen bei dem Rentamtsbezirk Erding belassen werde.
Dabei werden für die beteiligten Gemeinden folgende Einwohnerzahlen angegeben:
Dorfen 1131, Eibach 908, Gebensbach 262, Grüntegernbach 592, Hausmehring 438, Hofkirchen 635, Hofstaring 147, Hubenstein 211, Hohenpolding 417, Inning am Holz 426, Lengdorf 978, Moosen 593, Steinkirchen 741, Sulding 626, Taufkirchen 774, Wambach 424, Wasentegernbach 435, Watzling 328, Zeilhofen 814.

1857 - Versuche der Beschleunigung
Der Magistrat bietet, im Einverständnis mit der Priesterhausdirektion, den entbehrlichen nördlichen Flügel des Priesterhauses als Amtslokal und Wohnung des Landrichters an, damit das Landgericht am 1. Oktober oder spätestens am 1. November 1857 eröffnet werden könne.
Der Regierung erscheint aber die Sache nicht so vordringlich, und nach einer weiteren Verfügung vom 25. März 1857 soll das neue Landgericht erst nach Fertigstellung der Amtsgebäude zum 1. Oktober 1858 eröffnet werden.
Die Gemeinde überlässt nun zur Beschleunigung den Platz des alten Rathauses unentgeltlich der Regierung, übernimmt die Leistung der Hand- und Spanndienste zum Neubau, sowie den Ankauf des Pollinstadels zur Gewinnung eines Hofraumes für das Landgerichtsgebäude.

1857 - Erhebung des Lokalmalzaufschlages
Die Gemeinde Dorfen ersucht um die Erhebung des Lokalmalzaufschlages mit einem jährlichen Ertrag von 2500 fl auf 2 Jahre zur Bestreitung seiner Ausgaben.
Es sind wirklich bedeutende Opfer, die die Marktgemeinde damit übernimmt, da auch viele andere Ausgaben bevorstehen, so für die Pflasterung des Marktplatzes, die Räumung des Herzoggrabens und die Erweiterung des Friedhofes.

1857 bis 1860 - Bau des Rathauses
Nun hat der Magistrat als Amtslokal nur mehr ein einziges, gemietetes Zimmer, da schließlich der Platz des alte Rathaus der Regierung zum Neubau des Landgerichts überlassen wurde.
Da man sich über den Neubau eines Rathauses nicht so schnell einigen und auch die nötigen Mittel nicht beschaffen kann, baut Maurermeister Gerbl nun am Taubenmarkt auf eigene Kosten und eigenes Risiko von 1857 bis 1860 ein stattliches Rathaus, es enthält Lokale für die Marktwaage und Feuerlöschgeräte, einen Polizei- und Bürgerarrest, die Wohnung des Polizeidieners, Kanzlei mit Registratur und Sitzungssaal und einem feuerfesten Kassagewölbe sowie Wohnräume für die Marktschreibersfamilie.

1857 - Kostenanschläge für den Bau des Landgerichts mit Fronfeste
Im März 1857 fertigt die Bauinspektion München Kostenanschläge für den Bau des Landgerichts mit einem Nebengebäude im Betrag von 23700 fl, davon 19800 fl in Geld und 3900 fl in Hand- und Spanndiensten.
Für das Gerichtsgefängnis, die Fronfeste, wird ein Bauplatz außerhalb des Haager Tores an der Allee neben dem Herzoggraben erworben, und die Aufführung dieses Gebäudes wird auf 11400 fl veranschlagt.

1857 - Ausschreibung
Im Juni 1857 erfolgt die Ausschreibung der Arbeiten im Erdinger Wochenblatt. Den Bau übernimmt der Dorfener Maurermeister Gerbl.

1857 bis 1858 - Bau des Landgerichtsgebäudes und der Fronfeste
In wenigen Monaten wird das stattliche Gerichtsgebäude aufgeführt, an beherrschender Stelle inmitten des Marktplatzes anhand den von der Bauinspektion München angefertigten Kostenanschläge für den Bau des Landgerichts mit einem Nebengebäude.
Die Fronfeste wird außerhalb des Haager Tores an der Allee neben dem Herzoggraben errichtet.
Noch vor Wintereinbruch können die Bauten unter Dach gebracht werden und die Innenarbeiten werden im Sommer 1858 abgeschlossen.

1858 - Eröffnung des Landgerichts Dorfen
Nach Vollendung der Innenarbeiten im Sommer 1858 ist dann am Freitag, den 1. Oktober 1858, die feierliche Eröffnung des Landgerichts Dorfen.
Das Landgericht Dorfen, nun wieder von Erding getrennt, ist Verwaltungs- und Justizbehörde für den Markt und 18 Gemeinden im Umkreis.

1858 - Landrichter und Assessor
Die Stelle eines Landrichters erhält der Erdinger Assessor Karl Mayer, der aus seiner bisherigen Tätigkeit schon vertraut ist mit den Dorfener Verhältnissen.
Assessor von Dorfen wird Johann Bapt. Lammerer.
Ein Landrichter und Assessor sind gewichtige Amtspersonen, denn das Landgericht hat die Verwaltung und die Rechtspflege für den Bezirk.

1859 bis 1862 - Dorfener Wochenblatt
Vom 1. Januar 1859 bis 1. Juli 1862 erscheint das „Dorfener Wochenblatt“ mit den amtlichen Bekanntmachungen des Landgerichts, das ebenso wie das Erdinger Wochenblatt bei Datterer in Freising gedruckt wird.

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